Was der Haushalt so hergibt – Container für Privatentsorgung
Sie bauen um oder renovieren? Sie haben gerade einen Schuppen zum Entrümpeln? Dann sind wir Ihr richtiger Partner für die Entsorgungsleistung. Wir stellen Ihnen den geeigneten Container zur Verfügung und rechnen immer fair ab.
• Der Transport pro Behälter und
• Die Verwertung pro Kubikmeter
So setzt sich unser Preis für die Container- und Muldenvermietung zusammen. Eine umfangreiche telefonische Beratung vor Ihrer Bestellung ist für uns selbstverständlich.
Unser Tipp vorweg: Für Bauschutt und Mischabfall niemals einen Container verwenden, sondern beide Abfallarten gleich voneinander trennen. Gelangt beides in denselben Container, müssen die Abfallarten später wieder voneinander getrennt werden. Ein zusätzlicher Arbeitsschritt, der zeit- und kostenaufwendig ist. Daher besser gleich die umweltgerechte Lösung bevorzugen. Laut novellierter Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) muss schon auf der Baustelle Abfall sortenrein getrennt werden. Die neue Verordnung sieht für den ABFALLERZEUGER mehr und striktere Getrennthaltungspflichten sowie zahlreiche Dokumentationspflichten vor. Es wird unterschieden zwischen:
Gewerbliche Siedlungsabfälle:
Es müssen die nachfolgenden Fraktionen jeweils getrennt voneinander gesammelt und befördert werden, um durch die Sortenreinheit eine hochwertige Verwertung zu ermöglichen:
- PPK (Papier, Pappen, Kartonagen)
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Holz
- Textilien
- sämtliche Bioabfälle
Bau- und Abbruchabfälle:
Es müssen die nachfolgenden Fraktionen jeweils getrennt voneinander gesammelt und befördert werden, um durch die Sortenreinheit eine hochwertige Verwertung zu ermöglichen:
- Glas
- Kunststoffe
- Metalle
- Holz
- Dammmaterial
- Bitumengemische
- Baustoffe auf Gipsbasis
- Beton
- Ziegel, Kalksandsteine
- Fliesen und Keramik
Die Erfüllung dieser Getrennsammlungspflichten ist durch den ABFALLERZEUGER zu dokumentieren.