Unsere Abfallfibel
Recyclefähige Abfälle
- Bauschutt
mineralische Materialien, Mauersteine, Beton (ohne Bewährung), Ziegelsteine, Kacheln, Dachpfannen, Putz, Kalksandstein nicht zum Bauschutt gehören z. B. Schaumsteine, Ytong, Gips - Boden
Füllboden, Mutterboden, Lehmboden, Bodengemische und Boden mit gewachsenen Steinen vermischt, Grasnarbe kurzgehalten, ohne Wurzeln - Mischholz A2
Naturbelassenes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Möbelholz - Holz A4 Garten- bzw. Jägerzaun, Fensterholz, Bau- und Abbruchholz, Türen im Außenbereich, Dachlatten, Gartenhaus, Spielgeräte, druckimprägniertes Holz, usw. (A4 Holz gilt als gefährlicher Abfall und muss von uns bei der ZKS gemeldet werden und zu einer gesonderten Sammelstelle gebracht werden)
- Gartenabfall
Buschwerk, Äste, Laub, Tannengrün, Stauden- und Rasenschnitt (kompostierbar) oder Dickholz mit einem Durchmesser bis 20 cm und kleine Wurzeln (große Wurzeln werden gemessen und gesondert berechnet) - Mischpapier
Verpackungen aus Papier und Pappe, Bücher - Schrottabfälle
Eisenschrott, Heizkörper, usw. - Mischabfall (gem- Siedlungsabfälle)
Hausrat, Teppiche, Tapeten, Möbel, Kunststoffe, Elektroschrott, usw. nicht zum Mischabfall gehören z. B. schadstoffbelastete Stoffe wie Asbest, Bauschutt, Schaumsteine, Speisereste
Abfälle zur Beseitigung
- Holz A4
Altholz (behandelt) - KMF – Wolle
Künstliche Mineralfasern (KMF) wie Steinwolle, Glaswolle, Schlackenwolle, Aluminiumsilikat-Fasern, Keramikfasern. KMF–Wolle kann krebserregende Faserstäube freisetzen und muss deshalb in speziellen gewebeverstärkten Big Bags verpackt sein. - Teerhaltige Produkte
Dachpappe, Dämmmaterial oder andere Abfälle mit bituminösen Anhaftungen - Leichtbaustoffe
Baustoffe auf Gipsbasis, Gipskarton / Rigips, Ytong - Sonderabfälle
Eternit und Asbest müssen in Big-Bags verpackt sein. - Verbundstoffe
Wediplatten mit Fliesen, Wediplatten ohne Fliesen, Baustoffe auf Gipsbasis mit Fliesen und Ähnliches